MAGELLAN MARITIM SERVICES - Insolvenz - ACHTUNG ANMELDEFRIST 18.10.2016


Handlungsbedarf für Anleger zur Durchsetzung ihrer Rechte im Insolvenzverfahren



Hintergrund

Mehr als 9000 Anleger haben ca. 350 Millionen Euro in den Kauf von Seecontainern des Kapitalanlageunternehmens Magellan Maritim Services GmbH (nachfolgend: MMS) investiert. Dies entspricht etwa 160.000 Containern. Diese wurden gemeinsam mit weiteren 27.000 Containern im Eigenbestand der MMS an internationale Reedereien v.a. im asiatischen Raum vermietet.

Die Kapitalanlage an der MMS wurde den Anlegern als eine sichere Kapitalanlage empfohlen, es sollte ein sogenanntes Direktinvestment sein, nämlich in Container. Die Anleger sollten Eigentümer dieses Containers werden. Der Container wird anschließend an die MMS Magellan Maritime Services GmbH zurückvermietet, die ihrerseits einen auf fünf Jahre garantierten Mietpreis bezahlt. Parallel dazu wird ein separater Verwaltungsvertrag abgeschlossen. Nach Ablauf der fünf Jahre verkauft die MMS Magellan Maritime Services GmbH den Container zu einem Rückkaufswert von ca. 67 % des ursprünglichen Kaufpreises zurück. Entsprechend waren die standardisierten Kauf- und Mietverträge gestaltet.

Insgesamt wurden den Anlegern bei dieser Transaktion Renditen von ca. 6 % in Aussicht gestellt.

Nachdem zunächst alles plangemäß verlief, kam es zuletzt zu anhaltenden Zahlungsstockungen, die sich mittlerweile auf mehr als 11 Mio. € angestaut haben.

Drohender Totalverlust aufgrund Insolvenz

Wie die Anleger dann aber Mitte 2016 erfahren mussten, wurden ihnen die erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Kapitalanlage verschwiegen mit der Folge, dass die Emittenten beim Amtsgericht Hamburg am 30.05.2016 einen Insolvenzantrag (Az.: 67c IN 237/16) gestellt hat. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Magellan Maritim Services GmbH wurde nunmehr am 01.09.2016 eröffnet und RA Peter-Alexander Borchardt zum Insolvenzverwalter bestellt. Dieser fungierte im zurückliegenden Insolvenzeröffnungsverfahren bereits als vorläufiger Insolvenzverwalter.

Viele der von uns vertretenen Anleger befürchten nun den Totalverlust ihres investierten Kapitals.

Hoffnung für geschädigte Anleger

Aus unserer Sicht besteht allerdings die berechtigte Hoffnung für die Anleger, trotz der Insolvenz einen Großteil ihres eingesetzten Kapitals zurückzuerhalten. Erforderlich ist dafür allerdings, dass die Anleger im Insolvenzverfahren bis spätestens zum 18.10.2016 aktiv werden.

Zum einen besteht für Anleger die Möglichkeit, ein sogenanntes Aussonderungs- bzw. Absonderungsrecht geltend zu machen und damit eine Befriedigung zu erhalten, die nicht auf die Insolvenzquote begrenzt ist. Zum anderen haben Anleger aber auch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche anzumelden und so neben den Aus- bzw. Absonderungsrechten auch von der Insolvenzquote zu partizipieren. Gleiches gilt für entstandene Mietforderungen, Ansprüche auf Nutzungsersatz, Rückkaufsansprüche, Forderungen aus abgesondertem Recht wegen der Versicherungsansprüche gegen die Transportversicherung, Entschädigungen oder Ansprüchen aufgrund eines wirksamen Widerrufs. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, Ansprüche gegen die Initiatoren und Hintermänner geltend zu machen, die ebenfalls nicht auf die Insolvenzquote begrenzt sind.

Handlungsbedarf
Vorliegend ergibt sich für die Anleger der Handlungsbedarf aufgrund der Tatsache, dass die Anleger mit den oben beschriebenen Forderungen und Rechtspositionen vom Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren nicht automatisch berücksichtigt werden, sondern selber aktiv werden müssen, wenn sie nicht leer ausgehen wollen. Insbesondere ist hier die vom Insolvenzgericht gesetzte

Anmeldefrist bis zum 18.10.2016

zu berücksichtigen, sodass hier kurzfristiger Handlungsbedarf besteht.

Da wir davon ausgehen, dass bei einer korrekten und fristgerechten Forderungsanmeldung und Geltendmachung der oben genannten Rechtspositionen für die Anleger die Möglichkeit besteht, einen erheblichen Teil ihres eingesetzten Kapitals zurückzuerhalten, sollte es insoweit für die Anleger erstrebenswert sein, sich für eine bestmögliche Durchsetzung ihrer Ansprüche einzusetzen, um einen Totalverlust ihrer Kapitalanlage zu vermeiden.

Sollten auch Sie ihre Rechte sichern wollen, stehen wir ihnen gerne für eine unentgeltliche Erstberatung zur Verfügung. Wählen Sie dazu bitte einfach die Telefonnummer

030/ 54 86 03 83

Die Rechtsanwälte Dr. Feil und Kaltmeyer stehen Ihnen gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung.


„Interessengemeinschaft Magellan"

Daneben besteht für Sie die Möglichkeit, sich kostenlos unserer „Interessengemeinschaft Magellan" anzuschließen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass insbesondere bei Insolvenzverfahren im Zusammenhang mit Kapitalanlagefällen eine Bündelung der Anlegerinteressen erhebliche Vorteile bringt, da es im Insolvenzverfahren bei der Abstimmung über Insolvenzpläne und Durchsetzung der Gläubigerforderungen vielfach um die Bildung von Mehrheiten geht und man als einzelner Anleger faktisch kaum Einflussmöglichkeiten hat. Darüber hinaus werden wir die Anleger unserer "Interessengemeinschaft Magellan" über die relevanten Informationen und Ansätze zur Durchsetzung der Ansprüche gegenüber der Emittentin, den Initiatoren und weiteren Verantwortlichen unterrichten. Auch werden wir Sie darüber informieren, inwieweit eine Bündelung und eine gemeinschaftliche Geltendmachung der Anlegerinteressen zur Durchsetzung der Anlegerforderungen erforderlich bzw. zweckdienlich ist.

Sofern Sie sich der „Interessengemeinschaft Magellan" zur Bündelung ihrer Anlegerinteressen und weiteren Information anschließen wollen, entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie dazu bitte eine Email mit dem Betreff "Interessengemeinschaft Magellan" und den folgenden Angaben an

kanzlei@feilkaltmeyer.de

Vorname, Nachname:
Straße / Ort:
Tel. / Email:
Wann gezeichnet?:
Anlagesumme/Anzahl Container:
Rechtsschutzversichert bei?:
Wurden Sie vor Zeichnung beraten und von wem?

und fügen idealerweise Ihr Konvolut bestehend aus Kaufvertrag, Verwaltungsvertrag, Rückkauf-Angebot und Widerrufsbelehrungen als PDF der Email bei, damit wir Sie möglichst individuell informieren können.


Sofern Sie uns darüber hinaus aus Gründen des nahenden Fristablaufs direkt mit der Anmeldung Ihrer Forderungen beauftragen wollen,
teilen Sie uns in dieser Email bitte mit, dass wir Ihre Forderung anmelden sollen. Wir werden Ihnen dann umgehend die Unterlagen zur Mandatierung zusenden und exemplarisch darstellen, welche Nettogebühren bei dem jeweiligen Gegenstandswert für die Anmeldung in den Verfahren anfallen.