Kapitalanlagerecht

Schadenersatzansprüche für Fonds, die nach dem 01. Januar 2002 abgeschlossen wurden, verjähren taggenau nach 10 Jahren. Haben Sie beispielsweise am 03. August 2003 einen Fonds gezeichnet, verjähren Ihre Schadensersatzansprüche taggenau mit Ablauf des 03. August 2013.