Neues Schutzschirmverfahren für Unternehmen

Insolvenzen sind oft vermeidbar und für Unternehmen in der Krise bietet dasGesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) vom 1. März 2012vielfältige neue Möglichkeiten und neue Instrumente für eine erfolgreiche Sanierung. Zur Realisierung eines Turnarounds und Neuanfangs umfasst unsere Beratung daher sämtliche neuen insolvenzrechtlichen Instrumentarien von Schutzschirmverfahren, Eigenverwaltung, Insolvenzplanverfahren, übertragender Sanierung bis hin zum Rangrücktritt, sanierenden Kapitalerhöhung oder der Beschaffung von Rettungsbeihilfen sowohl außerhalb als auch innerhalb der Insolvenz.

Die Beratung von Unternehmen beginnt dabei üblicherweise mit einer Kurzdiagnose gefolgt von der Erarbeitung des Turnaround-Konzepts und anschließender Durchsetzung und Umsetzung des Sanierungsplans:

 

Kurzdiagnose / Strategic Audit

 

  • Überprüfung der Insolvenzantragspflichten hinsichtlich Zahlungsunfähigkeit (§ 15a InsO) und Überschuldung (§ 19 InsO)
  • Kurzdiagnose der Krisenursachen und Ableitung der wesentlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Chancen und Risiken
  • Umsetzung vonSofortmaßnahmenzur Abwendung einer unkontrollierten Insolvenz durch:
  • Vermeidung von Liquiditätsabflussdurch Verhandlung von Stundungen, patriarchischen Darlehen, Forderungsverzichten, etc.
  • Kurzfristige Liquiditätsbeschaffungdurch Desinvestitionen, Forderungsverkäufe, Reduktion des Working Capital, Beschaffung Rettungsbeihilfen etc.
  • Vermeidung einerÜberschuldungdurch Rangrücktrittsvereinbarungen, Dept-Equity-Swap, Besserungsscheinen, etc.
  • Überprüfung Anwendbarkeit der insolvenzrechtlichen Instrumente von Schutzschirmverfahren, Eigenverwaltung bis Insolvenzplanverfahren

 

Erarbeitung Sanierungs- und Turnaroundkonzept

  • Begleitung bei der Konzeption desSanierungskonzeptssowohl rechtlich als auch wirtschaftlich; Erarbeitung einer Strategie zu Durchsetzung des Sanierungskonzepts außerhalb oder innerhalb der Insolvenz, mit übertragender Sanierung oder Insolvenzplan
  • Schaffung der Voraussetzungen für das Schutzschirmverfahren als Voraussetzung des Sanierungskonzepts und Eigenverwaltung zum Erhalt des Unternehmens
  • Entwurf vonInsolvenzplänenzur Durchsetzung des Sanierungskonzepts durch Gestaltung von Gläubigergruppen und Schaffung von Mehrheiten:Vergleiche detailliert zu den strategischen Möglichkeiten der Mehrheitsbildung durch Gruppenbildung und Zustimmungsfiktion gem. § 245 InsO:Kaltmeyer ZInsO 1999, 255 und ZInsO 1999, 316- mittlerweile herrschende Meinung vgl. Münchener Kommentar, § 222 InsO, Rdn. 104, 105, und 123 etc.

 

Realisierung / Umsetzung des Turnarounds

  • Begleitung im Planverfahren und Verhandlungsführung bis zur Sicherstellung der Annahme des Insolvenzplans und Aufhebung des Insolvenzverfahrens
  • Abwendung von Rechtsmitteln und Anträgen auf Minderheitenschutz gem. § 251 InsO etc.
  • ErarbeitungMasterplanzurUmsetzung der Einzelmaßnahmen vom Monitoring bis Change Management
  • Realisierung der Strukturen und Vertragsbeziehungen