Bundesrat billigt besseren Schutz vor Erwerb von sog. Schrottimmobilien

Der Bundesrat hat am 07.06.2013 dem Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren (BT-Drs. 17/12035, 17/13137) zugestimmt, um die Verbraucher besser vor dem Erwerb sogenannter Schrottimmobilien zu schützen. Damit soll übereilten Abschlüssen von Immobilienkaufverträgen künftig ein Riegel vorgeschoben werden.

Künftig müssen zwischen dem Termin der notariellen Beurkundung und der Übermittlung des Kaufvertrags mindestens 14 Tage liegen, um dem Käufer eine Bedenk- und Prüfzeit einzuräumen. Außerdem kann nur noch der Notar und nicht mehr der Verkäufer selbst den Vertragstext an den Käufer weiterleiten. Hierdurch soll ein Beitrag geleistet werden, dass bei Nacht und Nebel abgewickelte Verkäufe von sog. Schrottimmobilien der Vergangenheit angehören. Ferner erweitert das Gesetz die Dienstaufsicht über die Notare und erweitert die Amtsenthebungsgründe für Notare