EU verstärkt außergerichtliche Streitbeilegung

Die EU-Kommission will Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern in der EU zukünftig schneller, einfacher und kostengünstiger durch außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren bzw. ohne gerichtliche Hilfe lösen. Viele EU-Länder haben bereits ADR-Verfahren, allerdings fehlen gemeinsame Normen.

 

 

Zielsetzung ist, für alle vertraglichen Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern außergerichtliche Streitbeilegungsstellen (sog. AS-Stellen) für alle Branchen der Wirtschaft zu schaffen. EU-Verbrauchern sollen auf diese Weise außergerichtliche Lösungen für Beschwerden über Waren oder Dienstleistungen, die online oder in einem Laden, im Ausland oder im eigenen Land gekauft wurden, zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Mitarbeiter der AS-Stellen sollen entsprechend bestimmten Qualitätsmerkmalen der Unparteilichkeit, Transparenz, Effektivität und Fairness arbeiten. Streitigkeiten sollten in höchstens 90 Tagen beigelegt werden und für den Verbraucher kostenlos oder gegen eine Schutzgebühr zugänglich sein.

 

Die Unternehmer werden verpflichtet, ihre Kunden über zur Verfügung stehende AS-Stellen sachdienlich und vollständig zu informieren. Jede EU-Nation soll eigenständig regeln, ob ein Unternehmer am außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren teilnehmen muss und ob die Ergebnisse bindend sind. 

 

Es soll eine "Online-Plattform" in allen EU-Sprachen eingerichtet werden, die über das Bürgerportal "Your Europe" erreichbar sein und benutzerfreundliche Standard-Beschwerdeformulare bereitstellen wird, die die Verbraucher in ihrer eigenen Sprache ausfüllen können. Die ausgetauschten Informationen müssen im Einklang mit dem Datenschutzrecht der EU verarbeitet werden.

Die ADR-Richtlinie soll in allen Mitgliedstaaten innerhalb von 24 Monaten nach ihrer Einführung in Kraft getreten sein.