Wir
beraten Sie von der Geschäftsidee bis zur Umsetzung des Geschäftsmodells, der
Realisierung der Gesellschaftsstrukturen und Sicherstellung der Finanzierung bei
allen relevanten rechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen,
beispielsweise bei der
- Wahl der Rechtsform, ob
Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften oder Einzelunternehmen, abgestimmt
auf den jeweiligen Unternehmenszweck und die individuellen Bedürfnisse
- Berücksichtigung
verdeckter Beteiligungen durch z.B. stille Gesellschaften oder
Treuhandgesellschafter
- Erstellung
von Gründungskonzepten, Geschäftsmodellen und Businessplänen
- Gestaltung
von Gesellschaftsverträgen und Satzungen
- Gestaltung
von Geschäftsordnungen und der Arbeitsteilung zwischen den Organen
- Unterstützung bei der Finanzierung und
Aufbringung des Stammkapitals z.B. durch
Erstellung von Finanzierungskonzepten für Banken und Fördergelder
- Vermeidung von Haftungsrisiken im
Gründungsstadium etwa als Vorgründungsgesellschaft oder Vorgesellschaft (GmbH i.G.)
wegen Unterbilanz- und Vorbelastungshaftung oder den aktuellen Risiken beim
Mantelkauf und wirtschaftlicher Neugründung (vgl. BGH Urteil v. 06. März 2012 –
II ZR 56/10)
- Unterstützung
bei der Ansiedlung ausländischer Unternehmer
Wir
beraten und vertreten Sie bei allen wichtigen Themen, die die Innebeziehung der
Gesellschaft, die Auseinandersetzung oder die interne Durchsetzung von Ansprüchen
betreffen, beispielsweise:
- Vorbereitung
von Gesellschafter- bzw. Hauptversammlungen
- Beschlussanfechtung
/ Nichtigkeitsklagen
- Aufnahme
neuer Gesellschafter und Einwerben von Kapitalbeteiligungen
- Ausschluss
von Gesellschaftern und Einziehung von Geschäftsanteilen
- Auseinandersetzung
bei Ausscheiden von Gesellschaftern / Auseinandersetzungsbilanzen
- Beratung
von Anlegern notleidender Fondsgesellschaften: Aussteigen oder Sanieren?
- Durchsetzung
und Überwachung von Wettbewerbsverboten
- Sicherstellen
der Kapitalerhaltung insbesondere nach den Grundsätzen des neuen
Kapitalersatzrechts sowie Realisierung der Kapitalaufbringung
- Gestaltung
von Managementvergütungen und Managementbeteiligungen
- Durchsetzung
bzw. Abwehr von Organhaftungsprozessen gegenüber Geschäftsführern und
Vorständen
- Vertretung
bei Anfechtungsklagen und Spruchverfahren und Begleitung bei Squeeze-outs
- Beratung
und Realisierung von Nachfolgeregelungen bei Familienunternehmen
Was
die gesellschaftsrechtlichen Außenbeziehungen betrifft, beraten wir unserer Mandanten
insbesondere hinsichtlich Strategien zur Haftungsvermeidung von
Geschäftsführung, Vorständen, Gesellschaftern oder Aufsichtsräten. Insbesondere
die folgenden Haftungsrisiken sind dabei regelmäßig relevant:
- Haftung
der Geschäftsführung mangels Einhaltung des Offenkundigkeitsprinzips (z.B. mangels
unternehmensbezogenem Handeln)
- Durchsetzung
bzw. Abwehr von Durchgriffsansprüchen aufgrund akzessorischer Haftung gem. §
128 HGB gegenüber Gesellschaftern insbesondere auch bei der GbR
- Haftung
der Gesellschafter (Durchgriffshaftung)
- wegen Rückzahlung kapitalersetzender Darlehen (§ 6
AnfG)
- wegen Führungslosigkeit gem. § 15a Abs 3 InsO
- wegen Erstattung verbotener Rückzahlung gem. § 31
Abs. 3 GmbHG
- wegen "Firmenbestattung" bzw.
"stiller Liquidation" von Gesellschaften (vgl. hierzu SPEZIAL: Durchgriffshaftung bei
"Firmenbestattung")
- Pfändung
und Realisierung von Gesellschaftsanteilen
Wir
beraten unsere Mandanten bei der Neuordnung und Restrukturierung von
Unternehmen sowohl außerhalb als auch innerhalb von Krisensituationen. Unser
Beratungsumfang umfasst dabei nicht nur die reine Rechtsberatung, sondern
beinhaltet auch die wirtschaftlichen Fragestellungen, etwa bei der Konzeption
und Umsetzung von Konzerntöchtern, Vertriebsorganisationen, mobiler Vertriebe, oder
Outsourcingprojekten. Wir können insoweit auf eine langjährige und ausgewiesene
Beratungserfahrung zurückgreifen, sei es bei der Beratung von namhaften
Wirtschaftsunternehmen, Großbanken oder der öffentlichen Hand. Weitere
Schwerpunkte bilden
- Mergers
& Acquisitions – sowohl Legal Due Dilligence als auch Commercial Due Dilligence
- Fusionen,
Verschmelzungen, Kooperationen, Umwandlungen
- Unternehmensverträge
- Beihilfekonforme
Finanzierungen / Notifizierungsverfahren
- Ausgliederung
von Unternehmensteilen und damit zusammenhängende Fragen der
Arbeitnehmerüberlassung (AÜG), des Betriebsübergangs gem. § 613a BGB oder Dienstleistungsüberlassungsverträgen
- Immobilientransaktionen als share deal oder asset deal
Bei
der Liquidation von Gesellschaften macht das Gesellschaftsrecht den Gesellschaftern
und Geschäftsführern eine Vielzahl von Vorgaben, deren Verletzung oft
unmittelbar zu einer persönlichen Haftung der Beteiligten führt. Unsere
Mandanten lassen sich daher gerade in diesem Lebenszyklus einer Gesellschaft sehr eng abgestimmt durch uns beraten. Insbesondere die folgenden
Haftungsrisiken lassen sich regelmäßig nur durch eine spezialisierte Beratung vermeiden:
- Verstoß
gegen die Liquidationsvorschriften,
insbesondere §§ 73 ff. GmbHG
- Gläubigeranfechtung
nach den Anfechtungsgesetz (AnfG)
- Haftung
nach den Grundsätzen des BGH wegen existenzvernichtenden Eingriffs
- Insolvenzverschleppunggem. § 15a InsO
- Schadensersatzansprüche
gem. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 288 StGB wegen Vollstreckungsvereitelung, Untreue gegenüber der Gesellschaft gem. § 266 StGB oder sittenwidriger Vermögensentziehung gem. § 826 BGB oder den Besonderheiten bei Steuerforderungen