Impressum

Inhaltlich verantwortlich:

FEIL KALTMEYER Rechtsanwälte PartGmbB

RA Dr. Marcus Feil
RA Christoph H.M. Kaltmeyer

Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin

Telefon (030) 548 603 83
Telefax (030) 548 603 86


E–Mail: kanzlei@feilkaltmeyer.de
Internet: www.feilkaltmeyer.de

FEIL KALTMEYER Rechtsanwälte PartGmbG ist eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung nach Maßgabe des Partnerschaftsgesetzes, eingetragen im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Charlottenburg, Partnerschaftsregister Nr. PR 879 B.
Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 27a UStG): DE292693182

Rechtsanwalt Dr. Marcus Feil und Rechtsanwalt Christoph H.M. Kaltmeyer sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlin und unterliegen damit deren berufsrechtlicher Aufsicht. Die Berufsbezeichnung wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Zuständige Aufsichtsbehörde und Kammer:

Rechtsanwaltskammer Berlin
Littenstr. 9
10179 Berlin

Telefon: (030) 306931–0
Telefax :(030) 30693199

E-Mail: info@rak–berlin.de

Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:

- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
- Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
- Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
- Law Implementing the Directives of the European Community pertaining to the professional law regulating the legal profession

Die aktuellen berufsrechtlichen Vorschriften können auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) eingesehen werden.

Berufshaftpflichtversicherung:
Signal Iduna AG
44121 Dortmund
Räumlicher Geltungsbereich: Im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.

Oft berechnen sich die Gebühren für die anwaltliche Beratung und Vertretung nach dem Wert, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert), wobei sich die Höhe der Vergütung nach dem Vergütungsverzeichnis der Anlage 1 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), §§ 2 Abs. 1 und 2, 13 RVG, bestimmt.

In einigen Fällen schlagen wir den Abschluss einer Honorarvereinbarung vor, soweit der Umfang und die Bedeutung der Angelegenheit es erfordern.

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