PROJECT-Gruppe: Käufer und Anleger müssen aktiv werden


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  • Vorname / Nachname
…………………………………………...........
  • Projektgesellschaft / Fondsgesellschaft
…………………………….............................


    PROJECT- Gruppe in der Krise:
  • Insolvenzen der PROJECT-Immobilien Gruppebreiten sich auch auf Projektgesellschaften der Käufer aus
  • Käufer müssen aktiv werden durch Sicherung Ihrer Aussonderungsrechte - Anmeldefristen beachten!
  • Käufer müssen bei einer Projektfortführung sicherstellen, dass bei einer Anpassung des Bauträger- bzw. Kaufvertrages nicht die akzessorische Vormerkung und damit das Eigentum verloren geht.
  • Insolvenzen erfassen nun auch Gesellschaften der PROJECT-Investment Gruppe – Auch Anleger bringen sich in Stellung 
Die Insolvenzwelle bei den Immobilienprojektentwicklern geht weiter. Mit den Insolvenzanträgen verschiedener Gesellschaften der PROJECT-Gruppe trifft es eine weitere Branchengröße.

I. Welcher Handlungsbedarf besteht für Käufer? 
(Überblick)

1. PROJECT-Immobilien Gruppe (Bereich Immobilien der Käufer): 
Nachdem anfänglich bei der PROJECT-Immobilien Gruppe lediglich 5 Gesellschaften auf der Management-Ebene von der Insolvenz betroffen waren, breiten sich die Insolvenzen weiter auf das Firmengeflecht aus. Mittlerweile haben auch eine Vielzahl von Projektgesellschaften der einzelnen Baustellen Insolvenzanträge gestellt. Damit gehen nun auch die unmittelbaren Vertragspartner der Käufer in Insolvenz.

2. Für die Käufer besteht damit unmittelbarer Handlungsbedarf zur Sicherstellung des Wohnungseigentums durch die fristgerechte Geltendmachung ihrer Aussonderungsrechte und Anmeldung ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren (Details dazu unten unterV.). Zudem müssen Käufer bei einer Projektfortführung sicherstellen, dass bei einer Anpassung des Bauträger- bzw. Kaufvertrages nicht die akzessorische Vormerkung untergeht und damit das Eigentum verloren wäre.
 
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Gerne steht Ihnen RA Kaltmeyer auch für eine kostenlose Erstberatung unter der 

Telefonnummer: 030 / 548 603 83

zur Verfügung. 

[Details zum Handlungsbedarf für Käufer finden Sie unten unter Punkt V.]



II. Welcher Handlungsbedarf besteht für Anleger? 
(Überblick)

PROJECT Investment Gruppe (Bereich Investment der Anleger):
Neben den Käufern sind jetzt auch die Anleger von den Insolvenzen betroffen. Aktuell sind bei der PROJECT-Gruppe 7 Unternehmen von einer Insolvenz betroffen, und zwar neben den 5 Gesellschaften aus dem Bereich PROJECT Immobilien jetzt auch 2 Gesellschaften aus dem Bereich PROJECT Investment. Auch wenn die einzelnen Fondsgesellschaften noch nicht von Insolvenzen betroffen sind, bangen damit neben den Käufern nunmehr auch die Anleger um ihr Kapital und bringen sich wie bereits die Käufer in Stellung (Details dazu unten unterVI.). 

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[Details zum Handlungsbedarf für Anleger finden Sie unten unter Punkt VI.]


III. Was bedeutet die Ausbreitung der Insolvenzen auf die Gesellschaften der PROJECT-Immobilien Gruppe und PROJECT-Investment Gruppe

Bei der PROJECT-Gruppe sollte die Finanzierungen der jeweiligen Immobilienprojekte regelmäßig durch Eigenkapital privater Anleger erfolgen. Dementsprechend war das Firmengeflecht derPROJECT-Gruppe aufgeteilt in die PROJECT Investment Gruppe mit Sitz in Bamberg und die PROJECT Immobilien Gruppe mit Sitz in Nürnberg.Zweck der PROJECT Immobilien-Gruppe ist die Planung, Betreuung und der Vertrieb von Immobilien-Projekten. Inhaber dieser Projekte ist dabei aber nicht die PROJECT Immobilien-Gruppe selbst, sondern die PROJECT Investment-Gruppe, wobei jedes einzelne Projekt über einen bzw. mehrere Fonds finanziert ist, der bei der „PROJECT Investment"-Gruppe verwaltet wird.  

1. Insolvenzen bei der PROJECT-Immobilien Gruppe 

Nachdem viele Käufer zunächst noch die Hoffnung hatten, dass die Insolvenzen bei den Gesellschaften der PROJECT-Immobilien Gruppe nicht auch auf ihre unmittelbaren Vertragspartner, die einzelnen Projektgesellschaften der jeweiligen Baustellen, durchschlagen würden, scheint sich nun - wie üblichen bei solchen Firmengeflechten - diese Hoffnung zerschlagen zu haben, da mittlerweile nicht nur 5 Gesellschaften auf der Management-Ebene bei der PROJECT Immobilien Gruppe von Insolvenzen betroffen sind, sondern auch 56 der 118 Projektgesellschaften: 

Bei der PROJECT-Immobilien Gruppe sind auf der Management-Ebene derzeit folgende Gesellschaften betroffen: 

  • PROJECT Real Estate AG (PRE)Zweck: Holding-Gesellschaft der GruppeInsolvenzgericht: Amtsgericht Nürnberg Az.: IN 1066/23(Vorl.) Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Volker Böhm (Schultze & Braun) 
  • PROJECT Immobilien Projektentwicklungs GmbH (PEG)Zweck: Projektentwicklung der der Bauprojekte, Auswahl der Standorte und Konzeption der ProjekteInsolvenzgericht: AG Nürnberg IN 999/23(Vorl.) Insolvenzverwalter: RAin Katharina Franke (Schultze & Braun) 
  • PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH (PWG)Zweck: Makler-OrganisationInsolvenzgericht: AG Nürnberg IN 978/23(Vorl.) Insolvenzverwalter: RAin Dr. Elske Fehl-Weileder (Schultze & Braun) 
  • PROJECT Immobilien Management GmbH (PMG)Zweck: Bauleitung, Ausschreibungen, Beauftragung von Bauleistungen etc.Insolvenzgericht: AG Nürnberg IN 977/23(Vorl.) Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Volker Böhm (Schultze & Braun) 

Darüber hinaus wurden mittlerweile bei 56 der 118 Projektgesellschaften Insolvenzanträge gestellt worden (Stand 01.09.2023). Wir gehen davon aus, dass - wie üblichen in solchen Fällen - auch die übrigen Projektgesellschaften in die Insolvenz gehen werden. Dies scheint auch der Insolvenzverwalter RA Volker Böhm so zu sehen („Weitere Insolvenzanträge für Projektgesellschaften geplant.").
Die nachfolgende Liste betrifft Projektgesellschaften mit laufenden Bauprojekten, die Insolvenzantrag gestellt haben:

  • PROJECT PG Am Borsigturm 74 Berlin GmbH & Co. KG - „MACHWERK74"
  • PROJECT PW Albrechtstraße 87 Berlin GmbH & Co. KG - „DAS ALBRECHT"
  • PROJECT PW Berner Str. 9 Berlin GmbH & Co. KG- „Schweizer Park"
  • PROJECT PW Bilker Allee 233 Düsseldorf GmbH & Co. KG - „Das Bilkster"
  • PROJECT PW Brückenstr. Hohen Neuendorf GmbH & Co. KG - „Bergfelde Living"
  • PROJECT PW Bleichertwiete 10-16 Hamburg GmbH & Co.KG - „Die Bleichertwiete"
  • PROJECT PW Baruther Str. 5 Berlin GmbH & Co. KG - „Kreuzberg No. 5"
  • PROJECT PW Eschollbrücker Str. 12 Darmstadt GmbH & Co. KG - „HERZOGHO?FE"
  • PROJECT PW Euckenstr. 27 Mu?nchen GmbH & Co. KG
  • PROJECT PW Frankenallee 98-102 Frankfurt GmbH & Co. KG
  • PROJECT PW Goslarer Ufer 1-5 Berlin GmbH & Co. KG
  • PROJECT PW Hanauer Landstr. 57 Frankfurt GmbH & Co. KG - „FIFTYSEVEN"
  • PROJECT PW Hauptstraße 80-81 Berlin GmbH & Co. KG
  • PROJECT PW Hönower Straße 4-7 Berlin GmbH & Co. KG - „KARL IM GLÜCK"
  • PROJECT PW Haydnstraße 11 Hamburg GmbH & Co. KG - „BAHRENGOLD"
  • PROJECT PW Maximilianstr. 43 Nürnberg GmbH & Co. KG - „MAX.life"
  • PROJECT PG Am Mühlenberg Potsdam GmbH & Co. KG - „H-LAB"
  • PROJECT PW Mahlsdorfer Str. 7-8 Berlin GmbH & Co. KG- „Copenic 7"
  • PROJECT PW Ostendstraße 161 Nürnberg GmbH & Co. KG - „EAST SIDE"
  • PROJECT PW Provinzstr. 67/68 Berlin GmbH & Co. KG - „MEIN PANKOW"
  • PROJECT PW Rudower Chaussee 34 Berlin GmbH & Co. KG - „RC34"
  • PROJECT PW Rembrandtstraße 20-21 Berlin GmbH & Co. KG - „Studio Living Berlin B.3"
  • PROJECT PW Rahlstedter Str. 169 Hamburg GmbH & Co. KG - „MITTE RAHLSTEDT"
  • PROJECT PW Rosenthaler Weg 50, 54 Berlin GmbH & Co. KG - „Vive la Rose"
  • PROJECT PW Segeberger Chaussee 124, 126 Norderstedt GmbH & Co. KG - „NORDER LIVING"
  • PROJECT PW Schleißheimer Str. 321 München GmbH & Co. KG - „Das Bertholds
  • PROJECT PW Sellhopsweg 3-11 Hamburg GmbH & Co. KG - „SellhopsGärten"
  • PROJECT PW Semmelweisstr. 41-47 Berlin GmbH & Co. KG - „Parkquartier Altglienicke"
  • PROJECT PW Sundgauer Str. Berlin GmbH & Co. KG
  • PROJECT PW Schillerpromenade 2 Hohen Neudorf GmbH & Co. KG - „Schiller & Havel"
  • PROJECT PG Tempelhofer Damm 156 Berlin GmbH & Co. KG - „Cubus 156"
  • PROJECT PW Varziner Str. 16/17 Berlin GmbH & Co. KG - „Maison VIKTORIA"
  • PROJECT PW Wiesenstraße 11 Berlin GmbH & Co. KG - „Studio Living Berlin B.2" 

Wir gehen wie gesagt davon aus, dass - wie übliche in solchen Fällen - auch die übrigen Projektgesellschaften in die Insolvenz gehen werden. 

Hintergrund: Nach Auskunft des Insolvenzverwalters Volker Böhm betreut die „PROJECT Immobilien"-Gruppe zurzeit 118 Projekte. Dies umfasst die Kategorien Wohnen, Gewerbe, Grundstücksverkauf und Bestandsobjekte, wobei der Schwerpunkt im Wohnungsbau liegt. Dabei befinden sich Wohngebäude mit 1.852 Wohnungen im Bau, einige stehen bereits vor der Fertigstellung. Die Kategorie Gewerbe mit 16 laufenden Projekten macht dabei den geringeren Anteil des Geschäfts aus.Die Bauprojekte der Gruppe befinden sich über Deutschland verteilt mit den Schwerpunkten Berlin, Potsdam, Hamburg, Düsseldorf, das Rhein-Main-Gebiet, der Großraum München sowie der Großraum Nürnberg. Üblicherweise wurde für jedes der Bau-Projekte eine eigene Projekt-Gesellschaft gegründet, wie beispielsweise für die Projekt in Berlin-Prenzlauerberg an der Malmöerstraße 28 die PROJECT PW Malmöerstr. 28 Berlin GmbH & Co. KG., die bisher aber keinen Insolvenzantrag gestellt hat, damit aber aus unserer Sicht in Kürze zu rechnen ist. 

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2. Insolvenzen auch bei der PROJECT-Investment Gruppe 

Ähnlich wie die Käufer hatten auch viele Anleger zunächst noch die Hoffnung, dass die Insolvenzen auf der Immobilienseite nicht auch auf die Investmentseite durchschlagen würden. Diese Hoffnung scheint sich aber nun - wie üblich bei solchen Firmengeflechten - zerschlagen zu haben, da mittleiweile nicht nur 5 Gesellschaften bei der PROJECT Immobilien Gruppe von Insolvenzen betroffen sind, sondern auch 2 Gesellschaften der PROJECT Investment Gruppe: 
Bei der PROJECT Investment Gruppe sind derzeit die folgenden Gesellschaften von Insolvenzen betroffen: 

  • PROJECT Vermittlungs GmbH (PVG), Zweck: Vertrieb innerhalb der PROJECT-Fonds-GruppeInsolvenzgericht: AG Bamberg - IN 214/23(Vorl.) Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Volker Böhm (Schultze & Braun) 
  • PROJECT Real Estate Institutional GmbH, Zweck: Vertrieb von Spezial-Fonds an institutionelle AnlegerInsolvenzgericht: AG Bamberg IN 220/23,(Vorl.) Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Volker Böhm (Schultze & Braun) 

Wir gehen auch hier davon aus, dass sich die Insolvenzen weiter auch auf die Fondsgesellschaften ausweiten können und sich dann unmittelbare Handlungsbedarfe für die Anleger ergeben. 

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IV. Was sind die Krisenursachen?
Bestehen Sanierungschancen?  

1. Ursachen für Krise und Insolvenz 

Insolvenzen kein Einzelfall in der Branche: Schon zuvor mussten viele Gesellschaften von namhaften Projektimmobilienentwicklern den Weg in die Insolvenz antreten, wobei auch viele große Namen mittlerweile betroffen sind, sodass jetzt auch die Politik einen Handlungsbedarf erkannt hat. 

Als Krisenursachen weisen der Insolvenzverwalter und das Management insbesondere darauf hin, dass es nicht den einen ausschlaggebenden Anlass gibt, der zu der jetzigen Situation geführt hat. Es handele sich vielmehr um eine Vielzahl von Faktoren, die sich teilweise noch gegenseitig ungünstig verstärkt hätten, die diese Entwicklung möglich machten. Allen voran der Angriffskrieg auf die Ukraine und die Corona-Pandemie sowie die allgemein herausfordernde Marktlage, da mit gestiegenen Bau-, Energie- und Materialkosten, mit verzögerten Materiallieferungen und dadurch verzögertem und verteuertem Baufortschritt, mit einer historisch hohen Inflationsrate sich die Bedingungen insgesamt erheblich verschlechtert hätten. Hinzu komme die quasi explodierten Zinsen für Immobiliendarlehen, gepaart mit einer allgemeinen Kaufzurückhaltung bei Privatpersonen wie auch bei institutionellen Investoren und die dadurch ausbleibenden Einzel- und Globalverkäufe bzw. Vertriebsumsätze bei dem Asset Manager, der PROJECT Immobilien Gruppe. 

Daneben prüfen wir aber auch, ob es sich vorliegend um eine geplante Insolvenz handelt, da vorliegend im Gegensatz zu anderen Projektentwicklern, die aufgrund der Krise in die Insolvenz geraten sind, gerade keine Insolvenz etwa im Rahmen eines Schutzschirmverfahren oder in Eigenverwaltung beantragt wurde. 

Auch werden wir hinsichtlich möglicher Schadensersatzansprüche genau prüfen, ob Gelder unzulässigerweise für andere Bauprojekte verwendet wurden oder wie bei einem Schneeballsystem weitergereicht wurden. Diese Befürchtung ergibt sich unseres Erachtens bereits aus dem Umstand, dass die vielen Fondsgesellschaften regelmäßig nicht nur in ein Bauprojekt, sondern in eine Vielzahl unterschiedlicher Bauprojekte mit unterschiedlichen Anlagebeträgen investiert haben und sich damit aus den jeweiligen Fonds und den Projektgesellschaften letztlich eine hoch komplexe Finanzierungs-Matrix ergibt, die die Geldflüsse im Nachhinein nur schwer nachvollziehbar macht. 

2. Sanierungsmöglichkeiten? 

Bauprojekte möglichst fertig bauen" heißt es vom Insolvenzverwalter. Er bestätigt darüber hinaus,„weitere Insolvenzanträge von Projektgesellschaften sollen folgen"und „durch die Insolvenzverfahren erhalten wir weitere Optionen für die laufenden Bauprojekte". 

Der Insolvenzverwalter bestätigt folglich unsere Ansicht, dass auch die übrigen Projektgesellschaften in die Insolvenz gehen dürften. Er sieht aber wohl bei den verschiedenen Projektgesellschaften aufgrund von Baufortschritt und die finanzielle Situation deutliche Unterschiede bei der Sanierungsfähigkeit, wörtlich heißt es: 

„Das Projektmanagement für die Bauprojekte der Projektgesellschaften liegt in den Händen der insolventen „PROJECT Immobilien"-Gruppe. Deshalb standen die Bauarbeiten bei allen Bauprojekten bereits seit einigen Wochen still. Allerdings weisen Baufortschritt und die finanzielle Situation bei den einzelnen Projektgesellschaften große Unterschiede auf. Davon ist es abhängig, welche Optionen für die Fortsetzung und den Abschluss der Bauarbeiten zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund wurde Volker Böhm vom zuständigen Insolvenzgericht als Sachverständiger eingesetzt mit dem Auftrag, die Finanzsituation und Fortführungsoptionen der einzelnen Gesellschaften zu prüfen.„Es haben bereits Investoren und Generalunternehmer Interesse bekundet, bei der Fertigstellung der Bauprojekte zu unterstützen", ergänzte Böhm. „Viele der Projekte sind bereits weit fortgeschritten, sodass hier eine Fertigstellung in absehbarer Zeit möglich ist, wenn die Finanzierung gesichert ist. Aber auch für Projekte in früheren Baustadien kann es Lösungen geben. Wir stehen bereits mit potenziellen Vertragspartnern in Gesprächen. Sobald wir hier konkrete Lösungen erarbeitet haben, werden auch die Käufer detailliert unterrichtet." Auch für die PROJECT Immobilien-Gruppe gibt es inzwischen erste Interessenten." 

Für die Käufer und Anleger stellt sich nun die Frage, welche Möglichkeiten bestehen, wenn der Insolvenzverwalter zum Ergebnis kommen sollte, dass eine Sanierung nicht möglich oder nicht versucht werden soll. 

Sofern eine Sanierung angegangen werden soll, stellt sich hier neben der wirtschaftlichen Frage, welche Nachschüsse von den Käufern verlangt werden können, insbesondere die Frage, ob bei einer Projektfortführung sichergestellt ist, dass bei einer Anpassung des Bauträger- bzw. Kaufvertrages nicht die akzessorische Vormerkung untergeht, da dann das Eigentum verloren wäre, was quasi einem Super-GAU gleichkäme. 

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 V. Welcher Handlungsbedarf besteht für Käufer?
 
Viele Käufer stehen jetzt vor der beunruhigenden Situation, dass sie eine Wohnung gekauft und zu einem erheblichen Teil auch bereits bezahlt haben (inkl. Grunderwerbssteuer, Notargebühren etc.), sie aber vielfach noch nicht Eigentümer der Wohnung sind, sondern sich lediglich auf eine Vormerkung berufen können und die Immobilie zudem noch nicht fertig gestellt ist und sich zum Teil noch im Rohbau befindet und der Bauträger die Arbeiten eingestellt hat oder/und bereits ebenfalls insolvent ist. Zudem müssen die Wohnungskäufer Folgeschäden und Vandalismus befürchten, wenn beispielsweise von der Baustelle Kameras abgebaut und Bauzäune nur noch dürftig gesichert werden, was uns beispielsweise Käufer unterschiedlicher Projekte mitgeteilt haben.
 
Für die Käufer besteht vor diesem Hintergrund der Handlungsbedarf mit zwei Schwerpunkten:

  • 1. Schwerpunkt: Zunächst besteht unmittelbarer Handlungsbedarf zur Sicherstellung des Wohnungseigentums durch die fristgerechte Geltendmachung der Aussonderungsrechte und Anmeldung ihrer Forderungen gegenüber den Verantwortlichen in den Insolvenzverfahren.
  • 2. Schwerpunkt: Daneben geht es um die Fortführung und Fertigstellung des Bauprojekt und dabei neben der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit insbesondere um die Sicherstellung, dass bei einer Anpassung des Bauträger- bzw. Kaufvertrages nicht die akzessorische Vormerkung untergeht und damit das Eigentum verloren wäre. Zudem sollte parallel die Realisierung eines möglichen Exits evaluiert werden.

Schwerpunkt 1: Sicherung der Eigentums- bzw. Aussonderungsrechte sowie der Schadensersatzansprüche

Bereits außerhalb der Insolvenz und erst recht im nachfolgenden vorläufigen oder eröffneten Insolvenzverfahren sollte jeder Käufer alsersten und wichtigsten Schrittseine individuellen Eigentums- und Anwartschaftsrechte aufgrund der Vormerkung hinsichtlich der Wohnung gegenüber der Bauträgergesellschaft bzw. die entsprechenden Aussonderungsrechte gegenüber dem Insolvenzverwalter durch die anwaltliche Geltendmachung und Begründung sicherstellen. Da die Käufer trotz Zahlung erheblicher Beträge in vielen Fällen ohne Eigentum dastehen, ist die Verschaffung dieser Eigentümerposition zunächst einmal der entscheidende Schritt damit das bisherige Investment und auch eine Fortführung des Bauprojekts überhaupt wirtschaftlich Sinn macht. Zudem sollte jeder Käufer seine möglichen Schadensersatzansprüche gegenüber den Verantwortlichen in den unterschiedlichen Insolvenzverfahren innerhalb der vom Insolvenzgericht vorgegebenen Anmeldefristen durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei anmelden.
 
Bei dieser teilweise hoch komplexen Rechtsmaterie sollten die Käufer insbesondere die folgenden Fragen durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei prüfen lassen:
  • Um welche Vertragsart handelt es sich: Bauträgermodell, Bauherrenmodell, Generalübernehmermodell etc.?
  • Wurde bereits Eigentum übertragen oder lediglich eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen?
  • Da eine Vormerkung ein akzessorisches Sicherungsrecht ist, dass vom Bestehen des schuldrechtlichen Vertrages abhängt, ist insbesondere zu prüfen, ob der schuldrechtliche Vertrag wirksam zustande gekommen und auch nicht erloschen ist.
  • Ist beispielsweise ein Bauträgervertrag nach den Grundsätzen der Makler und Bauträgerverordnung (BaBV) wirksam zustande gekommen? Sind die sogenannten „essentialia negotii" (insbesondere Beschreibung des Sonderrechts) ausreichend dargestellt? Entspricht der Bauträgervertrag den Grundsätzen der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)?
  • Steht die Vormerkung laut Bauträgervertrag unter der auflösenden Bedingung der Einreichung einer vom Grundbuchamt inhaltlich nicht zu prüfenden Erklärung des Notars beim Grundbuchamt? Sind die Zug um Zug Leistungen erfüllt?
  • Ist die Vormerkung als insolvenzfestes Aussonderungsrecht ausgestaltet?
  • Ist das Insolvenzverfahren bereits eröffnet und hat das Insolvenzgericht per Beschluss bereits zur fristgerechten Geltendmachung von Aus- und Absonderungsrechten aufgefordert.
  • Bestehen Schadensersatzforderungen gegenüber den Verantwortlichen und wenn ja, gegen wen?: Projektgesellschaften, Hintermänner, Vermittler, Konzerngesellschaften, Wirtschaftsprüfer etc.?
  • Bei welchem Verantwortlichen laufen bereits Insolvenzverfahren mit entsprechenden Fristen zur Anmeldung der Forderungen? Welche Quoten sind in den jeweiligen Insolvenzverfahren zu erwarten?
  • Gibt es einen Insolvenzplan, der eine Abstimmung in Gruppen und Mobilisierung der anderen Käufer erforderlich macht?
  • Welche Maßnahmen lassen sich kurzfristig zur Vermeidung von Folgeschäden und Vandalismus etc. durchsetzen
  • etc.
 
Jeder Käufer muss insoweit seine individuellen Rechte prüfen und durchsetzen lassen, was nur durch eine spezialisierte Kanzlei erfolgen sollte.

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Schwerpunkt 2: Fortführungdes Bauprojekt bzw. Realisierung möglicher Exit.
 
Erst wenn insbesondere die Eigentums- und Aussonderungsrechte hinsichtlich des Eigentums an der Wohnung sichergestellt sind, geht es im 2. Schwerpunkt um die Fortführung des Bauprojekt bzw. Realisierung eines möglichen Exits.
WICHTIG bei der Fortführung des Bauprojekts: Es muss sichergestellt sein, dass der Abschluss bzw. die Änderung des Bauträger- bzw. Kaufvertrages beispielsweise mit einem neuen Generalübernehmer OHNE eine Gefährdung der Vormerkung als akzessorisches Sicherungsrechts erfolgt. Da die Vormerkung als akzessorisches Sicherungsrecht abhängig vom Bestand des schuldrechtlichen Kaufvertrages ist, hätte eine zu weitgehende Änderung des Kaufvertrages auch den Verlust der Vormerkung zur Folge, womit die Käufer Ihre Chance auf Verschaffung des Eigentums an der Wohnung verlieren würden. Dies käme quasi einem „Super-GAU" gleich. Der Abschluss bzw. die Änderung des Bauträger- bzw. Kaufvertrages ist daher wie eine Operation am offenen Herzen und sollte daher nur eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei erfolgen. Erst wenn dieser Punkt sichergestellt ist, macht es auch Sinn zusätzliches Geld zu investieren.
Bei dieser hoch komplexen Materie sollten die Käufer auch die weiteren Fragen durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei prüfen lassen und gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen:
  • Gibt es eine realistische Perspektive, dass die Bauträgergesellschaft die Fortführung des Bauprojekts wieder aufnimmt und wie kann dies durchgesetzt werden?
  • Gibt es ein Wahlrecht des Insolvenzverwalters hinsichtlich des werkvertraglichen Vertragsteils zur Fortführung des Bauprojekts?
  • Wie kann der Insolvenzverwalter zur Ausübung des Wahlrechts veranlasst werden?
  • Ist die Wahl der Erfüllung bzw. Fortführung realistisch, wenn der Insolvenzverwalter einer persönlichen Haftung ausgesetzt ist?
  • Plant der Insolvenzverwalter die Fortführung im Rahmen eines Insolvenzplans und können die Gläubiger und Käufer den Insolvenzverwalter zur Erstellung eines Insolvenzplans auffordern?
  • Gibt es Perspektiven für eine Übernahme durch Dritte als Exit?
  • etc.
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Rechtsschutzversicherung: Angebot zur kostenlosen Deckungsanfrage
 
Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, hätte Ihre Rechtsschutzversicherung (RSV) Sie bei einer - idealerweise von uns zu beantragenden - Deckungszusage von den Kosten freizustellen.
 
Wir würden Ihnen empfehlen, bereits jetzt eine Deckungszusage bei Ihrer RSV zu beantragen. Erfahrungsgemäß lassen sich die Rechtschutzversicherungen insbesondere bei Bau- und Kapitalanlagefällen viel Zeit und versuchen leider oft durch spitzfindige Rückfragen eine Deckungszusage hinauszuzögern oder gänzlich abzulehnen. Insbesondere da eine RSV nur bei sogenannter „hinreichender Erfolgsaussicht" eine Deckungszusage erteilen muss, wird bei Bau- und Kapitalanlagefällen teilweise mit vorgeschobenen rechtlichen Argumenten versucht, einer Deckungszusage zu entgehen.
 
Gerne übernehmen wir für Sie bereits jetzt kostenlos die Beantragung einer Deckungszusage, damit Sie beispielsweise bei fristgebundenen Maßnahmen handlungsfähig sind und Ihre Rechtsschutzversicherung etwaige Kosten übernehmen muss. Sofern Sie uns mit der Beantragung einer Deckungszusage bei Ihrer RSV beauftragen möchten, entstehen Ihnen keine Kosten. Bitte teilen Sie uns daher oben bei Ihrer kostenlosen Registrierung die Daten Ihrer RSV mit.


V. Welcher Handlungsbedarf besteht für Anleger?

Den Handlungsbedarf für Anleger finden Sie HIER



Wer wir sind:




Christoph H.M. Kaltmeyer, Partner der Wirtschaftskanzlei FEIL KALTMEYER Rechtsanwälte, ist Rechtsanwalt und Unternehmensberater und einer der renommiertesten Anlegerschutzanwälte sowie ausgewiesener Insolvenzexperte für Sanierung und Insolvenzplanverfahren.

Die Kanzlei FEIL KALTMEYER Rechtsanwälte hat in sämtlichen großen Kapitalanlageverfahren der jüngeren Vergangenheit wie P&R, PROKON, INFINUS, Future Business, German Pellets etc. die Interessen der Anleger vertreten und deren Schadensersatzforderungen durchgesetzt. 

Die ausgewiesene Fachkompetenz von FEIL KALTMEYER Rechtsanwälte wird nicht zuletzt durch die für Kapitalanlagerecht zuständigen Gerichte bestätigt, wie jüngst der für Kapitalanlage-Musterverfahren zuständige 14 Senat des Oberlandesgerichts Hamburg mit Beschluss vom 06.08.2019 (OLG Hamburg vom 06.08.2019 - Az.: 14 Kap 1/18), der die Kanzlei FEIL KALTMEYER Rechtsanwälte aus einer Vielzahl von weiteren Kanzleien zur Führung des Verfahrens ausgewählt hat mit der Begründung, es sei nach Ansicht des OLG mit der Kanzlei FEIL KALTMEYER Rechtsanwälte 

„fundiertes Wissen einer spezialisierten Kanzlei zu erwarten".


Veröffentlichungen / Presse


WirtschaftsWoche – 14.08.2020
Gegen Wirecard klagen? Ein Check in 4 Schritten
GENAU RECHNEN, BESSER KLAGEN

Handelsblatt - 27.08.2002
Das neue Insolvenzplanverfahren kann helfen - Rettung statt Pleite

wallstreet:online - 12.05.2014
Unternehmensinsolvenz - Teilnahme an FuBus Insolvenzquote

Handelsblatt - 11.01.2014
Drohende Insolvenz - Prokon warnt Investoren vor Rückzug

Handelsblatt - 12.01.2014
Anlegerschützer empört – „Prokon-Ankündigung wirkt wie „Erpressung"

Handelsblatt - 16.07.2014
Insolventer Windparkbetreiber - Schlammschlacht um Prokon-Vollmachten

wallstreet:online - 21.01.2014
Rechtsanwalt Kaltmeyer: "Prokon hat seine Glaubwürdigkeit verspielt"

DIE WELT
Prokons Pleite - Wie ein Windkonzern unterging: Prokon
ISBN 987-3-944166-55-1, Axel Springer SE 2014

Badische Zeitung – 13.01.2014
Windanlagenbetreiber Prokon droht Anlegern mit Insolvenz
Der Windanlagenbetreiber Prokon drängt Anleger, ihr Geld nicht aus dem Unternehmen abzuziehen

WESER KURIER – 22.04.2014
Insolvenzverfahren gilt als wahrscheinlich
Prokon-Anleger bringen sich in Stellung

ONVISTA mein finazportal – 11.01.2014
Prokon droht Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz

Stern – 11.01.2014
Mehr als eine Milliarde Euro haben Anleger dem Windanlagenfinanzierer Prokon zur Verfügung gestellt. Das Ökounternehmen versprach acht Prozent Zinsen. Jetzt setzt es seine Anleger unter Druck

shz.de – 12.01.2014
Prokon droht Insolvenz

DerStandart - 12.01.2014
Deutsche Prokon droht Anlegern mit Insolvenz
Sollten die Anleger die Zinszahlungen nicht stunden, würden sie die Insolvenz wissentlich in Kauf nehmen

DER WESTEN – 11.01.2014
Ökokonzern Prokon droht Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz

t-online.de – 11.01.2014
Druck auf Anleger - Prokon warnt vor Insolvenz

wallstreet:online – 16.11.2013
Infinus-Skandal - Was können Infinus-Anleger jetzt tun?

wallstreet:online - 30.04.2014
Unternehmensinsolvenz Gute Nachrichten für PROSAVUS-Insolvenzgläubiger?

DIE WELT – 09.01.2014
Prokon bettelt um das Kapital seiner Anleger

wallstreet:online - 17.01.2014
NCI - Dima24 - Staatsanwaltschaft München prüft Anfangsverdacht einer Straftat

wallstreet:online - 04.08.2014
Firmen von Unternehmer Hartwieg im Visier der Staatsanwaltschaft

wallstreet:online - 13.04.2014
dima24 und der Fluss des Geldes - Neuer Anlageskandal in vielfacher Millionenhöhe?

wallstreet:online - 08.01.2014
NCI / dima24.de - Strohmann-Geschäftsführerin macht reinen Tisch

Handelsblatt - 12.01.2014
Prokon-Ankündigung wirkt wie „Erpressung"

wallstreet:online - 25.02.2014
Interview Rechtsanwalt Kaltmeyer
PROKON-Insolvenz – Chancen der Anleger auf Schadenersatz

Handelsblatt - 16.07.2014
Schlammschlacht um Prokon-Vollmachten - Prokon-Insolvenzverwalter Penzlin nimmt in einem Rundschreiben den Firmengründer Rodbertus auseinander.

wallstreet:online - 05.02.2014
Hilfe für FuBus / Infinus-Anleger in Sicht

wallstreet:online - 23.11.2013
Insolvenz angemeldet - Was können Getgoods-Anleger jetzt tun?

FOCUS Magazin 26.07.2014
Prokon, Windkraft-Guru droht auch Privatpleite

wallstreet:online - 04.01.2014
Management fordert Zinsverzicht von Anlegern

wallstreet:online - 11.12.2013
hkw personalkonzepte GmbH stellt Insolvenzantrag

wallstreet:online - 26.11.2013
Anlegern der Fubus Gruppe wird viel Geduld abverlangt

FAZ.NET – 13.07.2014
Der Prokon-Gründer probt den Aufstand

wallstreet:online - 05.12.2013
Erdrückende Vorwürfe gegen Prokon - Was können Anleger jetzt tun?

wallstreet:online - 14.01.2014
Was sollen Prokon-Genussrechteinhaber jetzt tun?

wallstreet:online - 01.07.2014
Ab heute neues Insolvenzrecht für Verbraucher

wallstreet:online - 25.02.2014
Prokon-Genussrechte wahrscheinlich nichts wert - Für Anleger höchste Zeit zu handeln

wallstreet:online - 11.04.2014
Prokon-Insolvenz bereits im Januar?

wallstreet:online - 25.11.2013
Weitere Infinus-Gesellschaften insolvent – Was bleibt für die Anleger?

wallstreet:online - 17.04.2014
Fondsvertrieb dima24.de von Management übernommen - Zeit, zu handeln

stern – 15.01.2014
Prokon-Anleger ziehen über 200 Millionen Euro ab

Handelsblatt - 13.01.2014
Prokon-Ankündigung wirkt wie „Erpressung"

Handelsblatt - 27.08.2002
Das neue Insolvenzplanverfahren kann helfen - Rettung statt Pleite

Handelsblatt - 16.07.2014
Schlammschlacht um Prokon-Vollmachten

4investors – 20.01.2014
wallstreet:online - Rechtsanwalt Kaltmeyer: „Prokon hat seine Glaubwürdigkeit verspielt”

WirtschaftsWoche – 16.07.2014
Schlammschlacht um Prokon-Vollmachten

ONVISTA mein finazportal – 12.01.2014
Gesamt-Roundup: Prokon droht Anlegern mit Insolvenz - 'Erpressung'

DIE WELT – 09.01.2014
Prokon bettelt um das Kapital seiner Anleger

Stern – 11.01.2014
Prokon droht Anlegern mit Insolvenz

wallstreet:online - 16.11.2013
Infinus-Skandal - Was können Infinus-Anleger jetzt tun?

Deutschen Wirtschafts Nachrichten
Genussrechte wahrscheinlich nichts Wert - Für Anleger höchste Zeit zu handeln

ZinsO – Zeitschrift für das gesamte Insolvenz- und Sanierungsrecht - 1999, 255,
Der Insolvenzplan als Sanierungsmittel des Schuldners, Teil 1

ZinsO – Zeitschrift für das gesamte Insolvenz- und Sanierungsrecht - 1999, 316,
Der Insolvenzplan als Sanierungsmittel des Schuldners, Teil 2