Beweisvereitelung mangels Buchführung

BGH, Versäumnisurteil vom 24. Januar 2012 - II ZR 119/10

BGB § 823 Abs. 2 Bf, I; GmbHG § 64 Abs. 1 aF (jetzt InsO § 15a); GmbHG § 41; HGB §§ 238, 257
Die Voraussetzungen der Zahlungseinstellung gelten nach den Grundsätzen der Beweisvereitelung als bewiesen, wenn der Geschäftsführer einer GmbH, der von einem Gesellschaftsgläubiger wegen Insolvenzverschleppung in Anspruch genommen wird, seine Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von Büchern und Belegen verletzt hat und dem Gläubiger deshalb die Darlegung näherer Einzelheiten nicht möglich ist.