Bundesrat billigt besseren Schutz vor Erwerb von sog. Schrottimmobilien
Der Bundesrat hat am 07.06.2013 dem Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren (BT-Drs. 17/12035, 17/13137) zugestimmt, um die Verbraucher besser vor dem Erwerb sogenannter Schrottimmobilien zu schützen. Damit soll übereilten Abschlüssen von Immobilienkaufverträgen künftig ein Riegel vorgeschoben werden.