Wirtschafts- und Handelsrecht

Das Wirtschafts- und Handelsrecht bildet einen zentralen Bestandteil unserer Beratungstätigkeit. Da wir in der Lage sind, neben der reinen Rechtsberatung auch die wirtschaftlichen Fragestellungen mit einzubeziehen, können wir unseren Mandanten nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich tragfähige Lösungen anbieten und damit einen echten Mehrwert durch brauchbare Ergebnisse liefern. Wir können insoweit auf eine langjährige und ausgewiesene Beratungserfahrung zurückgreifen, sei es bei der Beratung von namhaften Wirtschaftsunternehmen, Großbanken oder der öffentlichen Hand. Unser Beratungsumfang deckt dabei alle wichtigen wirtschafts- und handelsrechtlichen Themenstellungen ab, beispielsweise:

  • Beratung bei Unternehmensgründung (Wahl der Rechtsform, Plan- und Investitionsrechnungen, Businesspläne, Verhandlungen mit Banken)
  • Abgleich und Optimierung rechtlicher Rahmenbedingungen mit der Ausrichtung von Unternehmen und Geschäftsmodellen
  • Erstellen von Vertragshändler-, Handelsvertreter-, Kommissionsverträgen
  • Beratung bei der strategischen Ausrichtung von mobilen Vertrieben und Handelsplattformen
  • Durchsetzung von Ausgleichsansprüchen aufgrund § 89b HGB bei Vertragshändlern, Handelsvertretern etc.
  • Maklerrecht: Durchsetzung von Provisionsforderungen mit und ohne Maklerverträge, Erstellung Maklerverträge, Quellenschutzvereinbarungen, GbR-Verträge für Maklergemeinschaften
  • Prüfung und Gestaltung von Verträgen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Beratung und Begleitung von Grundstücksgeschäften und ihrer Finanzierung
  • Vorbereitung, Entwurf sowie Überprüfung von Grundstücks- und Wohnungseigentumskaufverträgen
  • Wohnungseigentumsrecht und Anfechtung von WEG-Beschlüssen
  • Wohn- und Gewerberaummietrecht
  • Ansiedlung ausländischer Unternehmen (inbound invest)
  • Europäisches Beihilferecht, Vergaberecht, Notifizierungsverfahren
  • Wettbewerbs- und Kartellrecht
  • Allgemeines Zivilrecht